Architekten > Energiekosten > Wärmedämmung > Sonnenkollektoren > Photovoltaik > NEUWIED
Neue Technologien - Ihr Vorteil
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Sie wollen Ihre hohen Energiekosten für Gas, Heizöl und Strom senken. Wir Architekten analysieren Ihr
Gebäude, erstellen einen Wärmepass und zeigen welche Energiesparmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Eine Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster oder moderner Heizungsanlagen sind Bestandteile
der Energiesparmaßnahmen.
Oftmals reicht schon die Isolierung von Dach oder Keller aus, ohne dass eine kostspielige Rundum-Dämmung
notwendig ist.
Wir beraten Sie bei alternativen Energiegewinnung wie Wärmegewinnung durch Sonnenkollektoren.
Oder profitieren Sie von einer Photovoltaikanlage die Solarstrom produziert.
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UMBAU WOHNUNG HAUS
Da der Architekt, insbesondere der freie Architekt, nur dem Bauherrn verpflichtet und nicht
produktgebunden ist, kann er als unabhängiger Partner des Bauherrn auftreten und vertritt in
der Planungs- und Bauphase dessen Interessen. Die wesentlichen Ziele der Arbeit eines Architekten sind:
Die Wünsche und Ideen des Bauherrn für seinen Umbau in einem festgelegten Qualitäts-, Zeit- und
Kostenrahmen umzusetzen.
Potentiale
Zwei Ziele stehen für den Architekten oder die Architektin bei der Sanierungsplanung im Vordergrund:
Die Anpassung der spezifischen Gebäudesituation an die individuellen Bedürfnisse der Bewohner und gleichzeitig
die Vermeidung gravierender Eingriffe in die Gebäudestruktur. Im gemeinsamen Gespräch arbeitet der Architekt
zunächst die konkreten Wünsche des Bauherrn oder der Bauherrin heraus und entwickelt dann ein umfassendes
Sanierungskonzept, das allen Vorgaben Rechnung trägt.
Um die Grundanforderungen an den Wohnkomfort zu erfüllen, schlägt der Architekt gegebenenfalls eine sinnvolle
Umstrukturierung der vorhandenen Gebäudeflächen vor. Im Interesse des Schallschutzes empfiehlt sich beispielsweise
die getrennte Anordnung von Schlafzimmern und Sanitärräumen sowie die schalltechnische Entkoppelung von Wasser-
und Abwasserleitungen, die in separaten Installationsschächten geführt werden. Die Einrichtung von Bädern in
Räumen mit Holzbalkendecken und Pfosten-Riegelwänden erfordert besondere Fachkunde bei der Planung und Ausführung
der Feuchtigkeitsisolierung, um die in diesem Bereich häufigen Folgeschäden zu vermeiden.
Durch den Ausbau ungenutzter Dachgeschosse kann ohne zusätzlichen Verbrauch an Bauland qualitätvoller neuer
Wohnraum entstehen. Da für Dachausbauten im Normalfall keine wesentlichen Restriktionen gelten, lassen sich
hier zumeist auch offene Grundrisslösungen realisieren. In der Regel sind die vorhandenen Deckenkonstruktionen
in der Lage, erhöhte Lasten durch die neue Nutzung aufzunehmen, eine statische Berechnung sollte dennoch auch
bei verfahrensfreien Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Tragwerk
Der Standsicherheitsnachweis ist Grundvoraussetzung für jede Umbauplanung, auch wenn eine baurechtliche
Prüfung nach § 18 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung nicht erforderlich ist. Sind tragende
Gebäudeteile von den geplanten Änderungen betroffen, ist eine statische Berechnung durch den Fachingenieur
unerlässlich. Der Architekt achtet auf den Erhalt des vorgefundenen konstruktiven Systems, damit keine
unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen oder Folgeschäden durch Rissbildungen oder Setzungen auftreten.
Der hochwärmegedämmte offene Dachstuhl bietet zusätzlichen Wohnraum.
Brandschutz
Bei einem Großteil der Altbauten finden sich Mängel beim baulichen Brandschutz: Meist sind die Rettungswege
durch Einbauten oder verschlossene Türen versperrt oder es fehlt der zweite Rettungsweg, der nach der
Landesbauordnung generell für jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen erforderlich ist. Vorhandene Rettungswege
sind oftmals nicht von möglichen Brandherden getrennt, die Türen schlagen entgegen der Fluchtrichtung auf oder
sind nicht rauchdicht bzw. feuerhemmend. In gemeinsam genutzten Fluren und Treppenhäusern müssen gegebenenfalls
Brandschutzklappen, Rauchabzugsvorrichtungen und Sicherheitsbeleuchtungen angebracht werden.
Baurecht
Umbauten in Wohngebäuden sind weitestgehend verfahrensfrei, bedürfen also keiner Baugenehmigung. Auch Änderungen
tragender Bauteile, wie der Abbruch von Wohnungstrennwänden, Decken, Stützen und Treppen zählen zu den
genehmigungsfreien Maßnahmen gemäß § 50 der Landesbauordnung für NRW.
Nutzungsänderungen sind in Wohngebäuden geringer Höhe verfahrensfrei, wenn zum Beispiel durch einen Dachausbau
zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Auch die Verpflichtung zum Nachweis weiterer PKW-Stellplätze entfällt
hier, sofern die Baugenehmigung für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt und die Herstellung eines
Stellplatzes auf dem Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.
Änderungen von Kulturdenkmälern bedürfen nach § 8 des Denkmalschutzgesetzes generell der Genehmigung durch
die Denkmalschutzbehörde, auch wenn sie ansonsten verfahrensfrei sind. Instandhaltungsarbeiten sind generell
verfahrensfrei.
Architekten kennen sich mit den Baugesetzen aus. Sie wissen, welche Vorhaben genehmigungspflichtig sind und
welche Regelungen es im einzelnen zu beachten gilt. Denn auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen den
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften entsprechen, wozu beispielsweise das öffentliche
und private Nachbarrecht, das Umweltrecht und das Denkmalrecht gehören.
Behaglichkeit
Maßgeblichen Einfluss auf den Wohnkomfort haben der Wärme-, Feuchte- und Schallschutz sowie eine ausreichende
Belüftung. Jede Maßnahme, die in das bauphysikalische Gleichgewicht eines Gebäudes eingreift, fordert
sorgfältigste Planung und eine fachgerechte Ausführung. Bei der Wärmedämmung von Dach und Fassade kennt der
Architekt die besonders kritischen Punkte wie Außenecken und Fensterlaibungen. Wird innen gedämmt, besteht
die Gefahr, dass Wasserdampf zwischen Dämmung und Außenwand dringt und dort kondensiert. Bei Fachwerkbauten
kann es dadurch zur Durchfeuchtung der Holzkonstruktion kommen.
Die Fenster tragen maßgeblich zum Luftaustausch des Gebäudes bei. Vor der Erneuerung eines alten Fensters
sind deshalb neben den gestalterischen auch alle technischen Aspekte genau zu prüfen. Aus hygienischen wie
bautechnischen Gründen ist gerade bei gut gedämmten Häusern und dichten Fenstern ausreichendes Lüften
dringend erforderlich. Gegebenenfalls rät der Architekt zu einer einfachen Lüftungsanlage, die für idealen
Luftwechsel sorgt. Durch die Aufarbeitung vorhandener Fenster und die Anbringung innerer Kastenfenster
können Undichtigkeiten behoben und Wärmebrücken vermieden werden, ohne dass das Gebäude äußerlich verändert wird.
Schwachstellen
"Versteckte Mängel" tauchen zunehmend an Gebäuden auf, die älter als 20 Jahre sind. In Zusammenarbeit mit
Sonderfachleuten analysiert der Architekt Fassaden, Dachflächen, Fußböden, Fenster und Türen sowie Wand-
und Deckenoberflächen, um eine umfassende Bestandsaufnahme zu erstellen.
Insbesondere im Bereich der Dachabdichtung bzw. der Dacheindeckung und des Blechwerks aber auch an Fassaden,
Kellerwänden und Böden sind oftmals physikalisch-technisch bedingte Schäden zu konstatieren, die auch aus
früheren fehlerhaften Umbaumaßnahmen resultieren können. Die Folge sind Fäulnis- und Schwammbildung an den
hölzernen Dachkonstruktionen und an den Isolierschichten sowie Durchfeuchtungsschäden an Fassaden.
Bei der Entfernung und Entsorgung von Altlasten sorgt der Architekt für die eventuell nötigen Vorsichtsmaßnahmen:
so werden beispielsweise beim Ausbau alter Mineralwolleschichten oder beschichteter Bodenbeläge staubartige
Faserpartikel freigesetzt, die dann gesundheitsgefährdend sein können. Schädlinge lassen sich auch ohne Einsatz
von Bioziden erfolgreich bekämpfen, indem man beispielsweise ihre Biologie gezielt nutzt.
Vor der Modernisierung: Eine nachträgliche Dachisolierung - egal ob als Auf-, Unter- oder Zwischensparrendämmung
ausgeführt - erfordert in jedem Fall eine sorgfältige Planung und Ausführung.
Nach der Modernisierung: Der ganze Dachaufbau wurde modernisiert. Dabei blieb die historische
Sparrenkonstruktion erhalten.
Haustechnik
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt bei Umbau, Modernisierung oder Sanierung von bestehenden
Gebäuden entsprechende Anforderungen an die energetische Qualität der zu erneuernden Bauteile. Für
Baudenkmäler bzw. für besonders erhaltenswerte Bausubstanz können Ausnahmeregelungen oder Befreiungen
gelten, ebenso wenn der Aufwand unangemessen wäre.
Für Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, sieht der Gesetzgeber einen Austausch bis
spätestens 31. Dezember 2006 vor. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentümer von dieser
EnEV-Verordnung allerdings befreit. Die Anlagensanierung ist aber auch aus ökologischen und ökonomischen
Gründen sinnvoll, da sich mit neuen Heizkesseln in jedem Fall der Wirkungsgrad verbessert. Optimierte
Regelungs- und Isolierungsmaßnahmen führen zu einer weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs.
Zu einer Erneuerung der Elektroinstallationen, die noch der alten DIN VDE 0100 entsprechen, ist der
Bauherr nur dann verpflichtet, wenn er die Gesamtanlage ändern oder erweitern will. In diesem Fall
müssen allerdings sämtliche Kabel, Drähte, Dosen, Verteilungen usw. an die aktuellen DIN- und VDE-Vorschriften
angepasst werden. Inwieweit eine umfassende Modernisierung der elektrischen Anlagen im konkreten Fall
erforderlich ist, beurteilt der Fachmann.
Die Beurteilung von sanitären Installationen übernimmt der Fachmann. Da Mängel zu schwerwiegenden Unfällen
führen können, überprüft er beispielsweise mit Druckversuchen die Sicherheit von Gas- und Elektroinstallationen.
Wünscht der Bauherr oder die Bauherrin eine nachhaltige Sanierung des Wohngebäudes, ist unter Umständen der
Austausch aller Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen empfehlenswert.
Da außen die alte Natursteinmauer aus Sandstein sichtbar bleiben sollte, wurde der ursprüngliche Stallbereich
von innen mit einer zehn Zentimeter dicken Dämmung aus Schilfrohrmatten versehen. Hinter dem Lehmputz ließen die
Bauherren eine Warmwasser-Wandheizung installieren. In den neuen Boden wurde eine Fußbodentemperierung eingebaut.
Auch mit alternativer Energieerzeugung wie Solartechnik und Photovoltaik kennen sich Architekten und Architektinnen
aus. Je nach individueller Situation des Altbaus schlagen sie beispielsweise den nachträglichen Einbau einer
Holzpelletheizung oder den Einsatz von Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung vor.
Das passende Architekturbüro für Ihre Modernisierungsmaßnahme finden Sie hier.
Im Rahmen des Förderprogramms "Energiespar-Beratung vor Ort" können sich Immobilienbesitzer rund um die
energetische Modernisierung beraten lassen
Der Gebäude Energiepass bzw. Energieausweis: Heute schon ein wichtiger Indikator für
den Energiebedarf Ihrer Wohnung oder Immobilie, Vorschrift ab dem 01.01.2008.
Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden muss in Deutschland ab dem 01.01.2008 ein Energiepass bzw.
Energieausweis vorgelegt werden.
Der Gebäude Energiepass ermöglicht den Verbrauchern einen Vergleich und eine Beurteilung der
Energieeffizienz des Gebäudes.
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